Familienrecht

Unsere Fachanwältin für Familienrecht gibt Ihnen nicht nur sachkundigen Rat bei dem Scheitern einer Ehe oder Lebensgemeinschaft, sondern vertritt Sie auch in Scheidungsverfahren, Fragen des Zugewinnausgleichs, Unterhaltsabänderungen, Umgangsregelungen sowie dem Regress von Sozialträgern gegen Angehörige.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt darin, Sie bereits vor der Ehe oder Partnerschaft darüber zu beraten, ob Konstellationen vorliegen, welche den Abschluss eines Ehevertrags oder Partnerschaftsvertrags sinnvoll erscheinen lassen und einen für Sie passenden Vertrag auszuarbeiten. Ein geeigneter Ehevertrag kann Ihnen für den Fall eines Zerwürfnisses helfen, teure, zeitaufwändige und nervenaufreibende Auseinandersetzungen ebenso wie Ihr weiteres Leben unbillig belastende Folgen auszuschließen.

Bitte wenden Sie sich an:

 


Horst Rheinen Wolfgang Rheinen Monika Geiger-Helmle Martin Koven-Sturm Dr. Gunter Barwig
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