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Erbrecht / Unternehmensnachfolge
Die richtige und rechtzeitige Gestaltung von Testamenten und der Unternehmensnachfolge sorgt dafür, dass im Erbfall kein Konfliktpotential auftritt. Neben der rein steuerlichen ist dabei auch die vertragliche / gestaltungsrechtliche Betrachtungsweise zu beachten.
In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ermitteln wir zunächst die für Sie richtige Gestaltungsform. Durch die geschickte Gestaltung der eigenen Erbfolge oder Unternehmensnachfolge kann vermieden werden, dass auf die Erben unnötige steuerliche Belastungen zukommen. So können zum Beispiel über Schenkungen zu Lebzeiten spätere Erbschaftssteuern unter Umständen vermieden werden. Hierbei gibt es auch Gestaltungen, die dem Schenker die Möglichkeit belassen, über die verschenkten Güter weiterhin Einfluss ausüben zu können und dennoch eine für alle Seiten steuerlich vorteilhafte Lösung zu erreichen. Auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen werden wir Sie effektiv vertreten.
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