Arbeitsrecht

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Sie in Kündigungsschutzverfahren, bei Streitigkeiten um die Auslegung von vertraglichen Regelungen, der Geltendmachung von Lohnrückständen und auch Ansprüchen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

Auch Verfahren vor dem Integrationsamt sind für uns, wenn es um die Abwehr der vom Arbeitgeber gewünschten Kündigung eines Schwerbehinderten geht, kein Fremdwort.

Bitte wenden Sie sich an:

 


Horst Rheinen Wolfgang Rheinen Monika Geiger-Helmle Martin Koven-Sturm Dr. Gunter Barwig
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