Rechtsgebiete

Seit Jahren sieht sich das Baugewerbe einem immer stärker werdenden Kosten- und Leistungsdruck ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die vertraglichen Verpflichtungen genau zu dokumentieren und für den Streitfall die erforderlichen Beweise zu sichern. Wir sind Ihnen aus diesem Grund bei der Formulierung von Bau- und Architektenverträgen stets behilflich. Wenn es notwendig werden sollte, sind wir Ihnen auch bei behaupteten Baumängeln behilflich einen geeigneten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auszuwählen oder die Ansprüche geltend zu machen bzw. abzuwehren. Sollte dies nicht zum Erfolg führen oder nicht zweckmäßig sein und Ihre Vertretung in einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder im Zahlung- und Haftungsprozess erforderlich werden, dürfen Sie auf unsere Erfahrung zählen.

Sollte Ihr Werklohn nicht gesichert sein, steht Ihnen mit dem gesamten Instrumentarium des zivilen Baurechts meist die Möglichkeit offen, mit Hilfe einer Sicherungshypothek oder eines Sicherheiten-verlangens Ihre Ansprüche später auch durchzusetzen. Wichtig hierfür ist es jedoch, rechtzeitig, schnell und konsequent vorzugehen. Sollte Ihr Auftraggeber insolvent geworden sein, besteht selbst dann, wenn es sich um ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH handelt, ggfs. die Möglichkeit, den Geschäftsführer der GmbH für Ihre ausgefallene Forderung ggf. persönlich haftbar zu machen. Sie können sich gern an unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden.


 


Horst Rheinen Wolfgang Rheinen Monika Geiger-Helmle Martin Koven-Sturm Dr. Gunter Barwig
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